Informationen zur Kontrastmittelgabe
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Kontrastmittelelgabe bei MRT und CT.
Kontrastmittelgabe und Nierenfunktion (MRT und CT)
Bei CT und MRT Untersuchungen kann es erforderlich sein, intravenöse Kontrastmittel zu applizieren. Bei der Computertomographie (CT) handelt es sich um jodhaltige Kontrastmittel, bei der Kernspintomograhie (MRT) um gadoliniumhaltigen Kontrastmitteln. Gadolinium ist eine seltene Erde. Bei eingeschränkter Nierenfunktion gilt es, bestimmte Regeln zu beachten. Ob eine Kontrastmittelgabe für Sie als Patient*in indiziiert und ungefährlich ist (bei eingeschränkter Nierenfunktion) besprechen und entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam. Die Nierenfunktion kann anhand der GFR (glomeruläre Filtrationsrate) in unserer Praxis direkt vor Ort für Sie berechnet werden.
Kontrastmittelgabe und Schilddrüsenfunktion
Bei jodhaltigen Kontrastmitteln für Röntgen und CT
Vor der Gabe jodhaltiger Kontrastmittel muss der TSH basal (Laborwert) bei uns vorliegen. Den Messwert können Sie bei Ihrem Hausarzt bestimmt lassen und sollte nicht älter als 3 Monate alt sein.
Sollte der TSH Wert erniedrigt sein, könnte das auf eine Überfunktion der Schilddrüse hin deuten. Dann sind jodhaltige Kontrastmittel nur nach einer vorherigen medikamentösen Blockierung der Schilddrüse möglich.
Verschiedene Labore geben ihre Normwerte für TSH basal unterschiedlich an. Auf Ihrem Befundbericht des Labors sind die Grenzwerte vermerkt.
Kontrastmittel-Allergie
Leiden Sie an einer leichten Kontrastmittelreaktionen (leichter Hautausschlag, leichte Übelkeit), die bereits bekannt ist, kann unter Umständen eine Kontrastmittelgabe nach entsprechender Prämedikation erfolgen.
Bei manifesten und bekannten Kontrastmittelallergien (MRT- und CT-Kontrastmittel) kann leider keine Kontrastmittelgabe im ambulanten Umfeld erfolgen.
Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld an.